Allgemeines Zivilrecht
Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts. Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Verträge zwischen privaten Verbrauchern untereinander und zwischen Verbrauchern und Unternehmern etwa im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs.
Bezogen auf den jeweiligen Einzelfall prüfe ich für Sie, ob die Voraussetzungen von Rücktritt, Kündigung oder Widerruf vorliegen und setze Ihre Ansprüche auf Schadensersatz für Sie durch.
Auch wenn es um die Formulierung oder Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Beitreibung von Forderungen bei säumigen Schuldnern geht, können Sie auf meine Leistung vertrauen.
Mein Leistungsspektrum umfasst in diesem Bereich insbesondere:
- Ansprüche aus Schenkung
- Überprüfung der Wirksamkeit von Verträgen, Vertragsklauseln oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen, beispielsweise Schenkungs-, Kauf- und Werk- sowie allgemein Internetverträgen
- Gewährleistungsrechte (Nachbesserung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, ggfs. Selbstvornahme)
- Reiserecht (z.B. Flugverspätung oder -ausfall)
- Anfechtung, Rücktritt, Widerruf oder Kündigung von abgeschlossenen (Verbraucher-) Verträgen
- Schadensersatzforderungen
- Zwangsvollstreckung
- Pfändungen
Sie können uns auch gern eine Bewertung da lassen. Bitte bewerten Sie fair und objektiv.