Mietrecht

Cathleen-Müller-Rechtsanwältin Ihr Rechtsanwalt in Leipzig, Taucha, kompetent, preiswert und nah Mietrecht

Wohn- und Gewerberaummietrecht

Ein wichtiges Tätigkeitsgebiet der Kanzlei stellt das Mietrecht in seinen verschiedenen Ausformungen dar.

Zum Mietrecht gehören u. a.:

  • Wohnraummietrecht
  • Geschäftsraummietrecht
  • Pachtrecht
  • Leasingrecht/Mietkaufrecht
  • Nachbarschaftsrecht

Viele Privatpersonen oder auch Unternehmen lassen sich vor dem Abschluss eines Wohn- oder Geschäftsraummietvertrages beraten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Beratungsbedarf besteht für Mieter aber häufig auch, wenn während der Mietzeit Mängel auftreten oder Betriebskosten abgerechnet werden.

Schließlich treten viele Streitfragen bei der Mieterhöhung sowie bei Beendigung des Mietverhältnisses auf und bei der Wirksamkeit von Klauseln über die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oder auch bei der Rückzahlung der Kaution.Neben dem klassischen Mietrecht entstehen immer häufiger Streitigkeiten bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen. Hier verlangt der Leasinggeber oftmals die Erstattung von angeblichen Schäden, welche jedoch normale Gebrauchspuren darstellen. Generell unterscheidet man bei der Rückgabe nach dem Leasing zunächst einmal zwischen (normalen) Gebrauchsspuren einerseits und „echten“ Schäden andererseits.

Normale oder gewöhnliche Gebrauchsspuren sind, vereinfacht ausgedrückt, alle sichtbaren Spuren am Fahrzeug, die sich bei normaler Fahrzeugnutzung schlicht und ergreifend gar nicht vermeiden lassen – selbst dann, wenn das Fahrzeug vom Leasingnehmer generell pfleglich und sorgfältig behandelt wird.

Darunter fallen beispielsweise kleine Steinschläge am Lack oder Abnutzungsspuren an Teppich und Plastikteilen im Kofferraum, die im Laufe der Zeit durch das Ein- und Ausladen von transportierten Gegenständen entstehen.

Auch oberflächliche, kleine Kratzer an naturgemäß stärker beanspruchten Fahrzeugteilen – etwa im Bereich der Türgriffe oder des Tankdeckels – gehören zu dieser Kategorie. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit für ein LKW-Vermietungsunternehmen verfüge ich über umfassende Erfahrungen im Bereich der Abwicklung von Leasingverträgen insbesondere im Nutzfahrzeugbereich und weiß somit ganz genau, was der Leasinggeber geltend machen darf und was nicht.

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