Verkehrsrecht

Cathleen-Müller-Rechtsanwältin Ihr Rechtsanwalt in Leipzig, Taucha, kompetent, preiswert und nah Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt? Benötigen Sie in solchen Fällen überhaupt einen Anwalt, um Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung durchzusetzen?
Die eindeutige Antwort lautet:  Ja. 

Auch ein noch so freundlich verfasstes Schreiben der gegnerischen  Versicherung sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Versicherung nicht Ihre Belange vertritt sondern eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Setzen Sie sich daher nach einem Unfall möglichst frühzeitig mit mir in Verbindung, um sicherzugehen, dass Ihre berechtigten Ansprüche zügig und vollständig reguliert werden.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit für ein LKW-Vermietungsunternehmen verfüge ich über umfassende Erfahrungen im Bereich der Abwicklung von Auslandsverkehrsunfällen insbesondere im Speditionsbereich. Ich führe für Sie den gesamten Schriftverkehr mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung und setze Ihre Ansprüche konsequent durch.

Grundsätzlich muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten des Geschädigten übernehmen. Zu den weiteren Kosten, die die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzen muss, gehören folgende Positionen:

  • Reparaturkosten
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Sachverständigenkosten
  • Nutzungsentschädigung auch für gewerbliche genutzte Fahrzeuge
  • Mietwagenkosten
  • Kostenpauschale und Schmerzensgeld

Für die Bearbeitung von Verkehrsunfallschäden benötige ich:

  • eine Unfallmeldung
  • eine Regulierungsvollmacht
  • eine Kopie der Unfallaufnahme der Polizei (soweit vorhanden)
  • Fotos des geschädigten Fahrzeuges (soweit vorhanden)
  • ein Sachverständigengutachten nebst diesbezüglicher Rechnung (soweit vorhanden)
  • ein Kostenangebot der Reparaturwerkstatt oder die Reparaturrechnung (soweit vorhanden)
  • eine Rechnung für den Fall der Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges
  • die Mietwagenrechnung, wenn ein Mietwagen in Anspruch genommen wurde
  • die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie einen Arztbericht, wenn ein Personenschaden eingetreten ist.

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